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Gesetzesänderung Glasfaserausbau verhindern

Gesetzesänderung Glasfaserausbau verhindern

Letztes Update: 07. Juli 2024

Gesetzesänderung Glasfaserausbau verhindern: Der VSHEW fordert eine gesetzliche Regelung, um den Überbau bestehender Glasfasernetze zu verhindern und Ressourcenverschwendung zu vermeiden. Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll Kommunen die Möglichkeit geben, Genehmigungen für neue Leitungen in bereits erschlossenen Gebieten zu verweigern.

Stadtwerke fordern Gesetzesänderung zum schnelleren Glasfaserausbau

Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VSHEW) drängt auf eine gesetzliche Regelung, um den wettbewerbsverzerrenden Überbau bestehender Glasfasernetze zu verhindern. Anlässlich des bevorstehenden energiepolitischen Frühstücks mit Julia Carstens, Staatssekretärin des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, betont der VSHEW die Notwendigkeit eines raschen politischen Handelns.

Das Problem des Überbaus bestehender Glasfasernetze

Zunehmend kommt es auch in Schleswig-Holstein zu einem Überbau bestehender Glasfasernetze, insbesondere durch große Telekommunikationsunternehmen. Dabei werden bereits vorhandene Glasfasernetze in wirtschaftlich lukrativen Gebieten durch den Bau zusätzlicher paralleler Netze verdoppelt. Dadurch werden finanzielle, personelle und natürliche Ressourcen doppelt aufgewendet, die später für die Erschließung weniger attraktiver Gebiete fehlen und die dann folglich weiterhin ohne Breitbandversorgung auskommen müssen.

Die Forderung des VSHEW

Der VSHEW unterstützt daher den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der die Möglichkeit vorsieht, in bereits erschlossenen Gebieten die Genehmigung für die Verlegung weiterer Glasfaserleitungen zu verweigern. Konkret fordert der VSHEW eine Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG), die es Kommunen ermöglicht, Glasfaseranbietern die Genehmigung zur Verlegung weiterer Leitungen zu verweigern, wenn in einem bestimmten Gebiet ein flächendeckendes Glasfasernetz vorhanden ist.

Voraussetzungen für die Ablehnung weiterer Leitungen

Voraussetzung für eine solche Ablehnung sollte jedoch sein, dass sie zeitlich befristet ist und dass keine sachlich gerechtfertigten Gründe für einen Überbau vorliegen. "Wir möchten, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein bestmöglich mit schnellem Internet versorgt werden. Die Rosinenpickerei privater Anbieter verhindert genau das, bedeutet eine Verschwendung personeller sowie natürlicher Ressourcen und ist damit volkswirtschaftlich schädlich", kritisiert Andreas Wulff, Vorstandsvorsitzender des VSHEW und Geschäftsführer der Stadtwerke Brunsbüttel sowie der Stadtwerke Steinburg.

Gesetzesänderung Glasfaserausbau verhindern: Ein Appell an die Politik

Der VSHEW appelliert daher an die Landesregierung, den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen. Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht einen fairen Wettbewerb und fördert den Ausbau in bisher nicht versorgten Gebieten, ohne die Ziele der EU-Kostensenkungsrichtlinie zu gefährden.

Die Bedeutung des energiepolitischen Frühstücks

Der VSHEW erwartet zu diesem Thema eine konstruktive Diskussion beim Energiepolitischen Frühstück am 10. Juli 2024 und hofft auf eine positive Resonanz seitens der politischen Entscheidungsträger. Diese Veranstaltung bietet eine Plattform, um die Anliegen der Stadtwerke direkt mit den politischen Entscheidungsträgern zu besprechen und mögliche Lösungen zu erörtern.

Die Rolle der Stadtwerke im Glasfaserausbau

Stadtwerke spielen eine entscheidende Rolle im Glasfaserausbau, insbesondere in ländlichen und weniger wirtschaftlich attraktiven Gebieten. Sie investieren in die Infrastruktur, um eine flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen. Der Überbau durch große Telekommunikationsunternehmen gefährdet diese Bemühungen und führt zu einer ineffizienten Nutzung von Ressourcen.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Überbaus sind erheblich. Durch die doppelte Nutzung von Ressourcen werden finanzielle Mittel gebunden, die für den Ausbau in unterversorgten Gebieten fehlen. Dies führt zu einer ungleichen Verteilung der Breitbandversorgung und benachteiligt ländliche Regionen.

Die Forderung nach einer fairen Wettbewerbssituation

Eine gesetzliche Regelung, die den Überbau verhindert, würde eine faire Wettbewerbssituation schaffen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu schnellem Internet haben. Der VSHEW betont, dass eine solche Regelung nicht nur im Interesse der Stadtwerke, sondern auch im Interesse der gesamten Gesellschaft ist.

Die Unterstützung durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die Unterstützung durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Antrag sieht vor, dass in bereits erschlossenen Gebieten die Genehmigung für die Verlegung weiterer Glasfaserleitungen verweigert werden kann. Dies würde den Ausbau in unterversorgten Gebieten fördern und eine effizientere Nutzung von Ressourcen ermöglichen.

Fazit: Ein notwendiger Schritt für den Glasfaserausbau

Die Forderung des VSHEW nach einer Gesetzesänderung ist ein notwendiger Schritt, um den Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein und darüber hinaus zu beschleunigen. Eine gesetzliche Regelung, die den Überbau verhindert, würde eine faire Wettbewerbssituation schaffen und sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu schnellem Internet haben. Der VSHEW hofft auf eine positive Resonanz seitens der politischen Entscheidungsträger und eine rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

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